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05.11.2011, 12:21 Uhr | Mitteilung des CDU-Fraktionschef Andreas Mastaler Übersicht | Drucken
Straßenausbaubeitragssatzung in der Diskussion
Mitgliederversammlung CDU -Ortsverband am 03. 09. 2011

Zu Beginn gedachten die Mitglieder des Ortsverbandes in einer Schweigeminute des langjährigen und aktiven Mitgliedes  Erika Windorf, welche plötzlich aus unserer Mitte gerissen wurde.
Wir gedachten ebenso des engagierten früheren Chefarztes des Schleusinger Krankenhauses Dr. Horst Kirschner, welcher auch viele Jahre Mitglied der Schleusinger CDU -Stadtratsfraktion war.


 Wichtigster Tagesordnungspunkt war die Auswertung der Beratung der Schleusinger Stadträte mit Bürgermeister, Stadtverwaltung und Frau Staack von der Kommunalaufsicht des Landes Thüringen zur Problematik Straßenausbaubeitragssatzung.
Der Ortsverband hat immer die Einführung einer solchen Satzung abgelehnt, bisher auch erfolgreich, und dieses nicht aus Gesetzesverweigerungsgründen, sondern weil die Handhabung und Auslegung der Pflicht zu einer solchen Satzung in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt und ausgelegt wird und gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.
Durch den hohen prozentualen Anteil der umzulegenden Kosten ( bis 80 %) auf die Bürger entstehen sehr schnell hohe Kosten und soziale Härten.

Durch den jahrzehntelangen Kampf gegen die Straßenausbaubeitragssatzung, einschließlich dem Gespräch mit dem damaligen Innenminister Huber und mehrfachen Schriftverkehr mit  Ministerpräsident Althaus, hatten wir uns eine Wahlfreiheit mit der Gesetzesänderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes erhofft.
Die siebte Änderung des Gesetzes erfolgte im März 2011 und es wurde der Status der „privilegierten“ Gemeinde eingeführt, was bedeutet, wenn eine Gemeinde
schuldenfrei ist, ohne Bedarfzuweisungen auskommt, keine Kreditaufnahme geplant ist und die Bewertung sonstiger Risiken keine Verschlechterung der Haushaltssituation zur Folge hat; in so einem Fall können die auf die Bürger umgelegten Beiträge stark reduziert werden ( Haupstraßen bis auf 10 % und Anliegerstraßen bis auf 20 %).

Diesen Status wollte man aber Schleusingen nicht zugestehen, weil die Ausfallbürgschaften der Stadt für die eigene Wohnungsgesellschaft angeblich ein hohes Risiko darstellen.
Der Ortsverband hat dieses mehrfach beanstandet, da die Bürgschaften der Stadt durch das weit größere Vermögen der Wohnungsgesellschaft abgedeckt sind.
Außerdem hätte man sich bei einer solchen engstirnigen Bewertung die ganze Gesetzesänderung sparen können.

Das war eigentlich die neue entscheidende Aussage bei der Beratung der Stadträte mit der Kommunalaufsicht, daß diese signalisiert hat, Schleusingen diesen besonderen Status doch zuzugestehen und die Kommunalaufsicht eine Satzung mit diesen stark reduzierten Umlegungssätzen akzeptieren würde.
Das wäre sozusagen nur ein drei viertel Erfolg, aber nicht die grundsätzliche Wahlfreiheit.
Gleichzeitig wurde uns aber signalisiert, daß nach dem Stichtag  06. April 2012, einer Anhörung und Mahnung, die Kommunalaufsicht uns per Ersatzvornahme eine Satzung mit den maximal höchsten Sätzen verpasst.

Der Ortsverband hält auch weiterhin das Konstrukt der Straßenausbaubeiträge und der rückwärtigung Einziehung von Beiträgen für überholt und einen     unzulässigen Eingriff in die Finanzhoheit der Kommunen, ist sich aber der Gefahr bewußt, wenn uns bei weiterer Ablehnung eine Satzung mit Höchstbeträgen aufgedrückt wird, welche im Nachgang nur schwer oder überhaupt nicht zu ändern wäre.
Die Bürger wären dann die Leidtragenden, weil zwischen 80 % oder 20% ganze Welten liegen.
Der Ortsverband und die Fraktion werden diese veränderte Situation weiter beraten, keine übereilten Entscheidungen treffen, um so letztendlich das Beste für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zu erreichen.



Andreas Mastaler
Fraktionsvorsitzender der CDU




aktualisiert von Thomas G. Marzian, 07.11.2011, 12:23 Uhr


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