Rederecht für Stadtratsmitglieder im Hauptausschuss Pressemitteilung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Andreas Mastaler
Nachdem die Änderung der Hauptsatzung und die neu geregelte Anzahl der Sitze im Hauptausschuss mit der Mehrheit der CDU im Stadtrat beschlossen wurde - die rechtsaufsichtliche Würdigung durch die Kommunalaufsicht steht noch aus - verfügt die CDU im Hauptausschuss über eine Mehrheit, allerdings mit einem Sitz weniger, als bisher.
Schleusingen - Nach der emotionalen, teilweise unsachlichen Diskussion um Demokratieverständnis, Toleranz und Mehrheiten, stellt sich dennoch die Frage, wie kann man unter den gegebenen Verhältnissen allen gerecht werden und auch eine sachbezogene Arbeit im Interesse der breiten Allgemeinheit leisten.
Aus diesem Grunde werde ich der CDU- Fraktion vorschlagen, den nicht im Hauptausschuss mit Stimmrecht vertretenen Parteien ( zur jetzigem Zeitpunkt Freie Wähler / FDP ), außerhalb der Geschäftsordnung, im Hauptausschuss ein Rederecht einzuräumen. Das gilt ebenso für die FDP im Bauausschuss.
Es liegt dann an der Kommunalaufsicht, diese in der Thüringer Kommunalordnung nicht vorgesehene Verfahrensweise zu beanstanden, oder auch nicht.
Damit hätten zwar nicht alle Parteien Stimmrecht im Hauptausschuss, könnten sich jedoch am Meinungsbildungsprozess aktiv beteiligen. Als Fraktionsvorsitzender sehe ich in dieser Verfahrensweise eine Möglichkeit, die den rechtlichen Bedingungen entspricht, aber auch die Minderheiten nicht ausgrenzt, indem sie ihnen eine Möglichkeit zur Positionierung im Hauptausschuss zubilligt.
Schleusingen , den 23. März 2010
Andreas Mastaler
Fraktionsvorsitzender der CDU
aktualisiert von Thomas G. Marzian, 06.11.2010, 17:31 Uhr |